Praktische Ausbildung im Betrieb
Die praktische Grundausbildung erfolgt in grösseren Betrieben in den betriebseigenen Lehrwerkstätten. Schwerpunkte dabei sind:
- Anwendung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinen zur Bearbeitung verschiedener Metall- und Kunststoffe
- Zeichnen von Schemata und Plänen mit Computern
- Montage von elektronischen Bauelementen und Baugruppen
- Herstellung von verschiedenen Verbindungsarten der Verdrahtungs- und Montagetechnik
- Anwendung von Mess- und Prüfgeräten
- Bau von einfachen Geräten und Anlagen mit anschliessender Prüfung und Inbetriebsetzung
- Programmieren und Anwenden von Computern
In einer zweiten Ausbildungsphase folgt die Schwerpunktausbildung in mindestens einem der folgenden Tätigkeitsgebiete:
- Projektierung und Projektbearbeitung
- Forschung und Entwicklung
- Softwareentwicklung
- Leiterplattenentwicklung
- Produktionsunterstützung
- Elektronikfertigung
- Mess- und Prüftechnik
- Inbetriebsetzung
- Instandhaltung
Die Wahl der Schwerpunktausbildung richtet sich im Einzelfall nach den Möglichkeiten des Lehrbetriebes und den Neigungen des Lehrlings.
Qualifikationsverfahren
Das gesamte Qualifikationsverfahren wird aus Teilblöcken zusammengesetzt.
Teilprüfung
Am Ende des zweiten Lehrjahres wird eine Teilprüfung abgelegt, die die grundlegenden Berufsarbeiten beinhaltet.
- Fertigungstechnik
- Schaltungs- und Messtechnik
- Mikrocomputertechnik
Erfahrungsnoten
Die Durchschnittsnote wird aus dem Mittelwert der Semesterzeugnisnoten ab dem 1. Semester in den einzelnen Berufsschulfächern gebildet.
Berufskenntnisprüfung
Im letzten Semester des vierten Lehrjahres wird die Berufskenntnisprüfung durchgeführt. Die Berufskenntnissprüfung besteht aus 4 schriftlichen Prüfungen welche insgesamt 4 Stunden dauern.
- Elektrotechnik
- Elektronik
- Digital- und Datentechnik
- Angewandte Fachkenntnisse
Allgemeinbildung
In der Allgemeinbildungsprüfung wird das Fach Allgemeinbildung in den gewerblichen industriellen Berufen geprüft.
Individuelle Produktivarbeit
Die individuelle Prüfungsarbeit (IPA) bezieht sich auf einen Auftrag, ein Projekt oder ein klar abgegrenzter Teil eines Projektes mit praktischem Nutzen. Die Durchführungszeit im letzten Semester am betrieblichen Arbeitsplatz beträgt 24 bis 120 Arbeitsstunden.